Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Auspuffanlagen. Wenn die passende Frage nicht dabei ist, rufen Sie uns einfach an. Wir geben gerne Auskunft. 

Generell ist es uns möglich eine Einzelabnahme für unsere Abgasanlagen zu bekommen. Hierbei gilt auch für uns, das Standgeräusch nach Fahrzeugschein (Feld: U1) nicht zu überschreiten.

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Leider hat sich im Laufe des Jahres 2022 die Gesetzgebung bezüglich der Eintragungen geändert. Für Fahrzeuge nach EG-Typengenehmigung ist eine Einzelabnahme bzw. die Eintragung der Einzelabnahme der Auspuffanlage nicht mehr möglich.

Ob Ihr Fahzeug davon betroffen ist sehen Sie im Fahrzeugschein unter dem Feld K. Hier würde stehen: E1, E2, E3 .. oder auch e1, e2, e3 …..Dies betrifft Fahrzeuge mit den Baujahren ab ca. 1998.

Generell ist es uns möglich eine Einzelabnahme für unsere Abgasanlagen zu bekommen. Hierbei gilt auch für uns, das Standgeräusch nach Fahrzeugschein (Feld: U1) nicht zu überschreiten.


Leider hat sich im Laufe des Jahres 2022 die Gesetzgebung bezüglich der Eintragungen geändert. Für Fahrzeuge nach EG-Typengenehmigung ist eine Einzelabnahme bzw. die Eintragung der Einzelabnahme der Auspuffanlage nicht mehr möglich.

Ob Ihr Fahzeug davon betroffen ist sehen Sie im Fahrzeugschein unter dem Feld K. Hier würde stehen: E1, E2, E3 .. oder auch e1, e2, e3 …..Dies betrifft Fahrzeuge mit den Baujahren ab ca. 1998.